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Hinweise zur Entsorgung von Altgeräten und Elektronikschrott (ElektroG)

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Hinweise zur Entsorgung von Altgeräten und Elektronikschrott (ElektroG)

Ab März 2006 dürfen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Altgeräte nicht mehr im Hausmüll entsorgt werden. Betroffen sind nicht nur die typischen Elektrogeräte wie Fernseher, Waschmaschinen oder Kühlschränke, sondern z.B. auch Videospiele, Lautsprecher, Computer, Notebooks, MP3 Player, Peripheriegeräte, Drucker, Telefone, elektrisch betriebenes Kinderspielzeug oder andere strombetriebene Altgeräte. Erkennbar sind diese Geräte an dem Symbol einer “durchgestrichenen Mülltonne”. Das Symbol finden Sie auf den Geräten oder der Verpackung. Den Elektronikschrott können Sie z.B. bei kommunalen Sammelstellen kostenlos abgeben. Ihre kommunale Abfallberatung oder die Verbraucherzentralen können Ihnen über den genauen Ort dieser Sammelstellen Auskunft geben.

Sie finden diesen Hinweis zusätzlich in den Begleitpapieren (Bedienungsanleitung) des REMSTIM 3000.

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